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Sicherheit auf dem Gehweg (17.12.25)

WZ-Serie "Sicher im Alter": Der Gehweg dient dem Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger und ist insbesondere für ältere Menschen sowie mobilitätseingeschränkte Personen von besonderer Bedeutung. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Fahrräder, Pedelecs oder E-Scooter verbotswidrig auf Gehwegen unterwegs sind. Daraus können gefährliche Situationen entstehen.„Der Gehweg ist ein geschützter Raum für Fußgänger – insbesondere für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind“, erklärt Polizeihauptkommissarin Samia Thoebel, Verkehrssicherheitsberaterin der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland.


Samia Thoebel ist Verkehrssicherheitsberaterin der PI WHV/FRI
Samia Thoebel ist Verkehrssicherheitsberaterin der PI WHV/FRI

Seniorinnen und Senioren sowie Personen mit körperlichen Einschränkungen sind im Straßenverkehr besonderen Risiken ausgesetzt. Kommt es zu einem überraschenden Annähern eines Fahrzeugs auf dem Gehweg, fehlt häufig die Möglichkeit zum Ausweichen. „Gerade ältere Menschen können auf plötzlich auftauchende Fahrräder oder E-Scooter oft nicht mehr schnell genug reagieren“, so Thoebel. Stürze mit schweren Verletzungen, etwa Kopfverletzungen oder Knochenbrüchen, sind mögliche Folgen. Auch das unachtsame Abstellen von E-Scootern auf Gehwegen stellt eine zusätzliche Gefährdung dar. „Solche Unfälle sind in vielen Fällen vermeidbar, wenn einfache Verkehrsregeln eingehalten werden“, betont Thoebel.


Nach den Regelungen der Straßenverkehrsordnung gehört der Gehweg grundsätzlich den Fußgängern. Fahrzeuge dürfen ihn nur in wenigen Ausnahmefällen benutzen. Eine gesetzliche Ausnahme besteht für Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr, die mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren müssen, sofern kein Radweg vorhanden ist. Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen den Gehweg ebenfalls nutzen. Damit wird berücksichtigt, dass Kinder erst ab diesem Alter über die nötigen kognitiven und motorischen Fähigkeiten verfügen, um sicher im fließenden Verkehr auf der Fahrbahn teilzunehmen.


Begleitpersonen dürfen Kinder auf dem Gehweg mit dem Fahrrad begleiten. Dabei ist stets auf rücksichtsvolles Verhalten zu achten. Die Geschwindigkeit ist an die Schrittgeschwindigkeit der Fußgänger anzupassen, eine Gefährdung ist auszuschließen. „Rücksicht und angepasste Geschwindigkeit sind hier das A und O“, sagt Thoebel.

Für erwachsene Verkehrsteilnehmer gilt grundsätzlich die Pflicht zur Nutzung vorhandener Radwege. Ist kein Radweg vorhanden, ist die Fahrbahn unter Beachtung des Rechtsfahrgebotes zu benutzen. Das Befahren des Gehwegs mit Fahrrädern, Pedelecs oder E-Scootern stellt in diesen Fällen einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln dar. „Unabhängig vom Alter gilt: Der Gehweg ist kein Ersatzradweg“, stellt Thoebel klar.


Ergänzend weist die Straßenverkehrsordnung in § 1 darauf hin, dass sich alle Verkehrsteilnehmer vorsichtig und rücksichtsvoll zu verhalten haben, sodass niemand geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. „Mehr Miteinander statt Gegeneinander hilft, Konflikte und Unfälle zu vermeiden“, so Thoebel abschließend.


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